AGB

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN (AGB)

MEP Technische Handels GmbH

Stand Mai 2021

 

1. Geltung

1.1. Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“) gelten für alle – auch zukünftigen – Verträge mit Unternehmern, juristischen Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtlichen Sondervermögen (im Folgenden „Vertragspartner“) über Lieferungen und sonstige Leisten, in ihrer zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültigen Fassung.

1.2. Diese AGB – insbesondere – für die Lieferung von Ersatzteilen sind Bestandteil aller Verträge, die wir mit dem Vertragspartner über die von uns angebotenen Ersatzteillieferungen schließen. Die AGB gelten auch für zukünftige Ersatzteillieferungen, oder Angebote und Beratung für Ersatzteile, selbst wenn sie nicht nochmals gesondert vereinbart werden.

1.3. Die AGB können Sie jederzeit auch unter www.mep-gmbh.at abrufen bzw. speichern. Frühere Versionen stellen wir Ihnen bei Anfrage an office@mep-gmbh.at bzw. in unserem Archiv www.mep-gmbh.at zur Verfügung.

1.4. Allfälligen AGB des Vertragspartners wird ausdrücklich widersprochen und diese gelten nur, wenn sie von uns ausdrücklich schriftlich bestätigt werden. Vertragserfüllungshandlungen unsererseits gelten nicht als Zustimmung zu von diesen AGB abweichenden Vertragsbestimmungen.

2. Zustandekommen eines Vertrages, Vertragsgegenstand, Speicherung des Vertragstextes

2.1. Unsere Angebote stellen kein rechtlich bindendes Vertragsangebot unsererseits dar, sondern ist nur eine unverbindliche Aufforderung an den Vertragspartner, Waren zu bestellen. Dies gilt auch, wenn wir dem Vertragspartner Kataloge, technische Dokumentationen (z.B. Zeichnungen, Pläne, Berechnungen, Kalkulationen, Verweisungen auf DIN-Normen), sonstige Produktbeschreibungen oder Unterlagen – auch in elektronischer Form – überlassen haben.

2.2. Eine Bestellung von Waren oder Leistungen durch den Vertragspartner gilt als verbindliches Vertragsangebot. Sofern sich aus der Bestellung nichts anderes ergibt, sind wir berechtigt, dieses Vertragsangebot innerhalb von 14 Tagen nach Zugang bei uns, anzunehmen. Die Annahme kann entweder schriftlich (z.B. durch Auftragsbestätigung) oder durch Auslieferung der Waren bzw. Erbringung der Leistungen erklärt werden.

2.3. Unabhängig von der Regelung im Punkt 2.2 dieser AGB kommt ein Vertrag zwischen uns und dem Vertragspartner aufgrund eines Auftrages des Vertragspartners und einer schriftlichen Auftragsbestätigung von uns zustande. Die Auftragsbestätigung kann innerhalb einer Frist von 14 Tagen erfolgen.

2.4. Im Falle der ausdrücklichen Annahmeerklärung senden wir Ihnen die Bestelldaten/den Vertragstext und unsere AGB per E-Mail zu.

2.5. Der Inhalt des Vertrages und der Umfang der Ersatzteillieferung ergibt sich ausschließlich aus der Auftragsbestätigung von uns, einschließlich dieser AGB für die Lieferung von Ersatzteilen, wenn der Vertragspartner nicht innerhalb einer Frist von 7 Werktagen der Auftragsbestätigung schriftlich widerspricht. Die Auftragsbestätigung beinhaltet alle Abreden zwischen den Vertragsparteien zum Vertragsgegenstand. Mündliche Zusagen von uns vor Abschluss dieses Vertrages sind rechtlich unverbindlich und werden durch die schriftliche Auftragsbestätigung ersetzt.

2.6. Die Ersatzteillieferung erfolgt ausschließlich an Vertragspartner mit Sitz in einem Mitgliedsstaat der Europäischen Union, in der Schweiz, in Großbritannien oder in Norwegen. Der Vertragspartner ist nicht berechtigt, die gelieferten Ersatzteile an einen Unternehmensstandort, an ein Tochterunternehmen oder an einen Vertragspartner seinerseits mit Sitz außerhalb eines Mitgliedsstaates der Europäischen Union, der Schweiz, Großbritannien oder Norwegen weiterzuliefern oder zu verkaufen.

2.7. Angaben zum Gegenstand der Ersatzteillieferung (z.B. Gewichte, Maße, Gebrauchswerte, Belastbarkeit, Toleranzen und technische Daten) sowie deren Darstellungen (z.B. Zeichnungen und Abbildungen) sind nur annähernd maßgeblich, soweit nicht die Verwendbarkeit zum vertraglich vorausgesetzten Zweck eine genaue Übereinstimmung erfordert. Sie sind keine garantierten Beschaffenheitsmerkmale, sondern Beschreibungen oder Kennzeichnungen der Lieferung oder Leistung. Handelsübliche Abweichungen sowie Abweichungen, die aufgrund rechtlicher Vorschriften erfolgen oder technische Verbesserungen darstellen, sowie die Ersetzung von Bauteilen durch gleichwertige Teile sind zulässig, soweit sie die Verwendbarkeit zum vertraglich vorausgesetzten Zweck nicht beeinträchtigen.

3. Preise, Versandkosten, Zahlung, Leistungsverweigerung

3.1. Die Preise gelten für den in den Auftragsbestätigungen aufgeführten Leistungs- und Lieferumfang. Mehr- oder Sonderleistungen werden gesondert berechnet. Die angegebenen Preise verstehen sich in EURO und enthalten die gesetzliche Umsatzsteuer und sonstige Preisbestandteile. Hinzu kommen etwaige Versandkosten sowie Zoll- oder sonstige Einfuhrabgaben. Die Versandkosten hat grundsätzlich der Vertragspartner zu tragen.

3.2. Der in der Rechnung ausgewiesene Betrag ist sofort fällig. Skontoabzüge bedürfen einer gesonderten Vereinbarung. Der Vertragspartner ist verpflichtet, den in der Rechnung ausgewiesenen Rechnungsbetrag spätestens binnen 14 Tagen nach Rechnungserhalt zu zahlen, außer in der Rechnung befindet sich ein davon abweichendes Zahlungsziel. Zahlungen des Vertragspartners gelten erst mit dem Zeitpunkt des Eingangs auf unserem Geschäftskonto als geleistet.

3.3. Wird nach Abschluss des Vertrages erkennbar (z.B. durch Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens), dass unser Anspruch auf den Kaufpreis durch den Vertragspartner gefährdet wird oder werden nach Vertragsabschluss Umstände bekannt, welche die Kreditwürdigkeit des Vertragspartners wesentlich zu mindern geeignet sind und durch welche die Bezahlung der offenen Forderungen von uns gegen den Vertragspartner aus dem jeweiligen Vertragsverhältnis – einschließlich aus anderen Einzelaufträgen – gefährdet wird, so sind wir nach den gesetzlichen Vorschriften zur Leistungsverweigerung und – gegebenenfalls nach Fristsetzung – zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.

3.4. Wir sind berechtigt, den vereinbarten Preis angemessen zu erhöhen, wenn der Vertragspartner nach Abschluss des Vertrages Änderungen am Vertragsgegenstand wünscht und diese einen zusätzlichen Aufwand bewirken. Wir weisen den zusätzlichen Aufwand dem Vertragspartner auf Verlangen nach.

4. Lieferung, Lieferzeit und Lieferverzug

4.1. Die Lieferung der bestellten Waren erfolgt regelmäßig auf dem Versandweg.

4.2. Die in der Auftragsbestätigung genannten Lieferfristen sind unverbindlich soweit nicht im Einzelfall eine Lieferfrist verbindlich vereinbart wurde. Die Einhaltung einer vereinbarten verbindlichen Lieferfrist setzt voraus, dass alle kaufmännischen und technischen Fragen abschließend geklärt sind. Wir können – unbeschadet der Rechte aus Verzug des Vertragspartners – vom Vertragspartner eine angemessene Verlängerung von Liefer- oder Leistungstermine verlangen, mindestens jedoch um den Zeitraum, in dem der Vertragspartner seinen vertraglichen Verpflichtungen uns gegenüber nicht nachkommt; insbesondere Produktinformationen und Pläne nicht zur Verfügung stellt oder vereinbarte An- und Zwischenzahlungen nicht leistet.

4.3. Die Lieferung kann sich bei Waren, die gesondert anzufertigen sind, verzögern. Der Vertragspartner wird über die geplante Auslieferung informiert.

4.4. Sofern wir verbindliche Lieferfristen aus Gründen, die wir nicht zu vertreten haben, nicht einhalten können (z.B. Nichtverfügbarkeit der Ware), werden wir den Vertragspartner hierüber unverzüglich informieren. Als Nichtverfügbarkeit der Ware in diesem Sinne gilt insbesondere die nicht rechtzeitige Selbstbelieferung durch unseren Zulieferer, wenn wir ein kongruentes Deckungsgeschäft abgeschlossen haben.

4.5. Sofern solche Ereignisse die Lieferung wesentlich erschweren oder unmöglich machen und die Behinderung nicht nur von vorübergehender Dauer ist, sind wir zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt. Sofern solche Ereignisse von vorübergehender Dauer sind, verlängern sich die Liefer- und Leistungsfristen dementsprechend.

4.6. Verlängert sich wegen höherer Gewalt oder sonstiger Umstände, die von uns nicht zu vertreten sind, die Lieferfrist, so steht dem Vertragspartner ein Rücktrittsrecht nur dann zu, wenn ihm die Leistung insgesamt nicht mehr zuzumuten ist. Hiervon müssen wir unverzüglich schriftlich in Kenntnis gesetzt werden, ansonsten erlischt das Rücktrittsrecht.

4.7. Teillieferungen sind zulässig, soweit sie dem Vertragspartner zumutbar sind.

4.8. Die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Waren geht mit der Übergabe an den Vertragspartner auf ihn über; beim Versendungskauf geht die Gefahr bereits mit der Anzeige der Versand- und Lieferbereitschaft durch uns auf den Vertragspartner über.

4.9. Verzögert sich der Versand oder die Übergabe infolge eines Umstands, dessen Ursache nicht bei uns liegt, so geht die Gefahr mit dem Tag an auf den Vertragspartner über, an dem wir versandbereit sind und dies dem Vertragspartner angezeigt haben. Sämtliche Sendungen, einschließlich etwaiger Rücksendungen, erfolgen auf Gefahr des Vertragspartners. Im Fall eine Werklieferung geht die Gefahr mit der Inbetriebnahme auf den Vertragspartner über. Verzögert sich die Inbetriebnahme infolge eines Umstands, dessen Ursache nicht bei uns liegt, so geht die Gefahr mit dem Inbetriebnahme Datum gemäß Zeitplan auf den Vertragspartner über.

4.10. Ist ein Paket bei der Zustellung offensichtlich beschädigt, muss der Vertragspartner darauf bestehen, dass dieser Umstand vom Zusteller schriftlich festgehalten wird. Der Vertragspartner hat uns jede Beschädigung eines Produkts binnen 5 Werktagen schriftlich (per Post oder E-Mail) mitzuteilen.

4.11. Die Gewährleistungsrechte des Vertragspartners gemäß Punkt 6 setzen voraus, dass dieser den Liefergegenstand auf Mängel ordnungsgemäß gemäß § 377 UGB untersucht und anzeigt. Bei Rügen wegen Mängeln oder wegen unvollständiger Lieferung hat der Vertragspartner den geltend gemachten Mangel schriftlich genau zu benennen und spätestens innerhalb von fünf Werktagen uns schriftlich mitzuteilen. Über versteckte Mängel sind wir unverzüglich, spätestens innerhalb von fünf Werktagen nach ihrer Entdeckung, zu informieren. Ansprüche wegen verspätet mitgeteilter Mängel oder Transportschäden sind ausgeschlossen. Versäumt der Vertragspartner die ordnungsgemäße Untersuchung und/oder Mängelrüge, ist unsere Haftung für den nicht bzw. nicht rechtzeitig oder ordnungsgemäß angezeigten Mangel nach den gesetzlichen Vorschriften ausgeschlossen.

5. Eigentumsvorbehalt

5.1. Wir behalten uns das Eigentum an der Ware bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises vor. Solange der Eigentumsvorbehalt besteht, ist der Vertragspartner nicht berechtigt, den Vertragsgegenstand mit einem Sicherungsrecht zu belasten oder weiter zu veräußern.

5.2. Erlischt der Eigentumsvorbehalt, so tritt an die Stelle des Eigentumsvorbehalts die neue Sache oder die daraus entstehende Forderung des Vertragspartners gegen einen Dritten. Bei Verarbeitung, Verbindung oder Vermischung des Vertragsgegenstandes mit anderen Waren durch den Vertragspartner steht uns das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Rechnungswertes des Vertragsgegenstandes zum Rechnungswert der anderen, durch Verarbeitung, Verbindung oder Vermischung entstandenen Sache zu.

5.3. Zur Sicherung unserer Forderungen gegen den Vertragspartner tritt der Vertragspartner sämtliche Forderungen und Ansprüche an uns ab, die dem Vertragspartner durch die Verbindung des Vertragsgegenstandes einem Dritten gegenüber erwachsen.

6. Gewährleistung


6.1. Die Gewährleistungsansprüche setzen voraus, dass der Vertragspartner seiner Untersuchungs- und Rügepflichten gemäß Punkt 4.11. nachgekommen ist.

6.2. Gewährleistungsansprüche für Ersatzteile die entgegen Punkt 2.6 außerhalb eines Mitgliedstaates der Europäischen Union, der Schweiz, Großbritannien oder Norwegen entstehen, sind ausgeschlossen. Sollte ein Dritter mit Wohnsitz oder Sitz außerhalb eines Mitgliedstaates der Europäischen Union, der Schweiz, Großbritannien oder Norwegen Gewährleistungsansprüche gegen uns durchsetzen können, ist der Vertragspartner zur Schad- und Klagloshaltung verpflichtet.

6.3. Soweit im Einzelfall nichts anderes vereinbart wurde, gilt eine Gewährleistungsfrist von sechs Monaten.

6.4. Geringfügige oder sonstige für den Vertragspartner zumutbare Änderungen unserer Leistungs- bzw. Lieferverpflichtung gelten vorweg als genehmigt; dies gilt insbesondere für durch die Sache bedingte Abweichungen gemäß Punkt 2.6.

6.5. Die in einer Produktbeschreibung enthaltenen Lichtbilder sind nur beispielhaft. Aufgrund der Einzigartigkeit der Produkte bzw. aufgrund der verwendeten Materialien kann es zu einer farblichen Abweichung oder einem geringfügigen Größenunterschied zwischen dem tatsächlichen Produkt und dessen Abbildung im Internet kommen, die den Vertragspartner jedoch nicht zu einer Mängelrüge berechtigen.

6.6. Ein Mangel liegt nicht vor, wenn bei der Ware aufgrund unsachgemäßer oder bestimmungswidriger Verwendung Fehler auftreten. Zum sach- und bestimmungsgemäßen Gebrauch sind insbesondere die Angaben des Herstellers zu beachten.

6.7. Die Vermutung der Mangelhaftigkeit gemäß
§ 924 ABGB (gesetzliche Beweislastumkehr) sowie das Regressrecht nach § 933b ABGB ausgeschlossen ist.

6.8. Sofern nicht der Mangel eine Reparatur am Aufstellungsort erfordert, hat der Vertragspartner das mangelhafte Teil auf seine Kosten mit einer genauen Beschreibung des Mangels zu übersenden. Liegt nach unserer Überprüfung tatsächlich ein Mangel vor, erstatten wir dem Vertragspartner die aufgewendeten Kosten der Übersendung.

6.9. Wir können die Beseitigung eines Mangels verweigern, wenn der Vertragspartner den vereinbarten Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommt; ausgenommen hiervon ist ein Zahlungsbetrag, der dem Betrag der unmittelbaren Nachbesserungskosten entspricht. Macht der Vertragspartner einen Gewährleistungsanspruch geltend und stellt sich in der Folge, insbesondere nach einer entsprechenden Untersuchung heraus, dass der vom Vertragspartner geltend gemachte Gewährleistungsanspruch aus tatsächlichen oder rechtlichen Gründen nicht besteht, so haben wir für unsere erbrachten Leistungen, einschließlich der von uns vorgenommenen Untersuchung, Anspruch auf eine angemessene Vergütung und auf Erstattung aller Auslagen.

7. Schadenersatz

7.1. Sofern wir für einen Schaden einzustehen haben, haften wir nur für Vorsatz und (krass) grobe Fahrlässigkeit.

7.2. Eine weitergehende Haftung ist ausgeschlossen. Wir haften insbesondere auch nicht für mittelbare/indirekte Schäden und entgangenen Gewinn.

7.3. Eine Haftung für Schäden die entgegen Punkt 2.6 außerhalb eines Mitgliedstaates der Europäischen Union, der Schweiz, Großbritannien oder Norwegen entstehen, ist ausgeschlossen. Sollte ein Dritter mit Wohnsitz oder Sitz außerhalb eines Mitgliedstaates der Europäischen Union, der Schweiz, Großbritannien oder Norwegen Schadenersatzansprüche gegen uns durchsetzen können, ist der Vertragspartner zur Schad- und Klagloshaltung verpflichtet.

7.4. Unsere Haftung ist jedenfalls der Höhe nach mit dem konkreten Vertragsentgelt beschränkt; höchstens jedoch bis zur Versicherungssumme von EUR […]. Eine weitergehende Haftung ist ausgeschlossen.

7.5. Wir übernehmen keine Haftung für Aktualität, Richtigkeit, Vollständigkeit und den Inhalt der zur Verfügung gestellten Informationen.

7.6. Wir haften nicht für Unmöglichkeit der Lieferung oder für Lieferverzögerungen, soweit diese durch höhere Gewalt oder sonstige, zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses nicht vorhersehbare Ereignisse (z. B. Betriebsstörungen, Rohstoffverknappungen, Arbeitskampfmaßnahmen, nicht rechtzeitige oder nicht richtige Selbstbelieferung, allgemeiner Werkstoffmangel, Schiffbruch, transportbedingte Verzögerungen, sachgerechter Wechsel bzw. Austausch von Spediteur und/oder Frachtführer und/oder Reeder, Transportunfälle, sowie Schwierigkeiten bei der Beschaffung behördlicher Genehmigungen sowie sonstige behördlichen Maßnahmen) verursacht worden sind, die wir nicht zu vertreten hat.

7.7. Wir haften nicht bei Allergien oder Unverträglichkeiten des Vertragspartners gegen einen Bestandteil der in unseren Produkten verwendeten Rohmaterialien. Eine Allergie oder Unverträglichkeit des Vertragspartners berechtigt diesen nicht zur Reklamation.

7.8. Die Schadenersatzansprüche können nach dem Ablauf von sechs Monaten ab Kenntnis bzw. Möglichkeit der Kenntnisnahme des Schadens nicht mehr geltend werden.

8. Aufrechnung, Zurückbehaltung, Abtretung

8.1. Das Recht zur Aufrechnung gegen Forderungen von uns ist ausgeschlossen.

8.2. Dem Vertragspartner kommt ein Zurückbehaltungsrecht nicht zu.

8.3. Zur Abtretung von Zahlungsansprüchen gegen uns an Dritte ist der Vertragspartner nicht berechtigt.

9. Verkürzung über die Hälfte
Das Recht zur Vertragsanfechtung wegen Verkürzung über die Hälfte gemäß § 934 ABGB (laesio enormis) ist ausgeschlossen.

10. Anwendbares Recht, Gerichtsstand, Erfüllungsort, Schriftform

10.1. Es ist ausschließlich österreichisches Recht unter Ausschluss der Kollisions- und Verweisungsnormen und der Bestimmungen des UN-Kaufrechts anwendbar.

10.2. Gerichtsstand für Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dem Vertrag bzw. mit diesen AGB zwischen dem Vertragspartner und uns ist ausschließlich das sachlich zuständige Gericht am Sitz von MEP Technische Handels GmbH.

10.3. Erfüllungsort ist der Sitz von MEP Technische Handels GmbH.

10.4. Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen der Schriftform, dies gilt auch für Nebenabreden und nachträgliche Vertragsänderungen, wie auch das Abgehen vom Schriftformerfordernis.

11. Vertragssprache
Als Vertragssprache steht ausschließlich Deutsch zur Verfügung.

12. Datenschutz
Die geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen, insb. die DSGVO, werden eingehalten. Unsere Datenschutzerklärung und weitere Informationen finden Sie auf unserer Website unter: [www.mep-gmbh.at].

13. Salvatorische Klausel
Sollte eine Bestimmung in diesen AGB ungültig sein oder werden, so bleibt die Gültigkeit der anderen Bestimmungen davon unberührt.